Ehrung der Arbeitsjubilarinnen und -jubilare privater Unternehmen


Leistungsbeschreibung

In Hessen tätige Arbeitnehmer, die eine ununterbrochene 40-, 50- oder 60jährige Arbeitszeit bei demselben Arbeitgeber verbracht haben, können eine Ehrung in Form einer Glückwunschurkunde durch den Hessischen Ministerpräsidenten erhalten.


Verfahrensablauf

Die Anregung zur Ehrung kann von der Unternehmens- / Betriebsleitung, dem Betriebsrat oder von beiden gemeinsam ausgehen.

Der Antrag ist an die Gemeinde oder Stadt zu richten, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung leitet den Antrag an die Hessische Staatskanzlei.

Die Staatskanzlei fertigt die Glückwunschurkunde aus und übersendet sie an die Stadt- / Gemeindeverwaltung, die den Antrag gestellt hat.

Die offizielle Übergabe erfolgt durch die Gemeinde oder die Stadt in Absprache mit dem Unternehmen.


An wen muss ich mich wenden?

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.


Voraussetzungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihren ständigen Arbeitsplatz in Hessen haben und am Jubiläumstag noch im Arbeitsverhältnis stehen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei


Fachlich freigegeben am

30.06.2016

Zuständige Stelle(n)

Hessische Staatskanzlei
Adresse
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

(E-Mail Postfach)

(De-Mail-Adresse)