Bestellung einer verantwortlichen Person nach § 21 SprengG anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen.
Verantwortliche Personen sind hierbei insbesondere die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen, Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind.
Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige und alle notwendigen Dokumente ein.
- Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft.
- Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch einladen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das Dezernat Arbeitsschutz bei dem zuständigen Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erlaubnis nach § 7 SprengG
- Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Personen, die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt sind
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum Thema Sprengstoffe des Regierungspräsidiums Darmstadt
- Informationen zum Thema Sprengstoffe des Regierungspräsidiums Gießen
- Bezeichnung: Informationen zum Thema Sprengstoffe des Regie-rungspräsidiums Kassel
- Arbeitswelt Hessen(Portal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und dem Sozialnetz Hessen)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
26.04.2023Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9
36037 Fulda
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt