Geburtsurkunde; Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


 Persönliche Antragstellung:

Beantragung per Post oder Fax:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:


Welche Gebühren fallen an?

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“


Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.


Bearbeitungsdauer


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

20.10.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 1 - Zentrale Dienste und Personal
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständige Mitarbeiter

Frau Annabell Schildhauer
Telefon 05673 9993-28
Telefax 05673 9993-31

Frau Malena Stenzel
Telefon 05673 9993-14
Telefax 05673 9993-31