Hundesteuer - Hund abmelden


Leistungsbeschreibung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn


Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.


An wen muss ich mich wenden?

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes


Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.


Welche Gebühren fallen an?

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde


Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 4 - Finanzverwaltung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Susanne Altmeyer
Telefon 05673 9993-21
Telefax 05673 9993-31