Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie möchten als Steuerberater oder -beraterin tätig werden? Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Steuerberaterprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie derzeit vorwiegend arbeiten oder wohnen (falls Sie nicht berufstätig sind).

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden; siehe dazu "Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen".

Verbindliche Auskunft
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung (gegebenenfalls für die Prüfungsbefreiung) erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.

Prüfungen in Hessen
Die Steuerberaterprüfung wird in Hessen von einem Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgenommen. Der schriftliche Teil der Prüfung findet jährlich Anfang Oktober statt. Bitte stellen Sie den Antrag auf Prüfungszulassung bis Ende April des jeweiligen Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer Hessen.

Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu zweimal wiederholen.

Hinweis: Staatsangehörige aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz können statt der Steuerberatungsprüfung eine Eignungsprüfung absolvieren, wenn Sie einen Abschluss haben, der zur selbständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt; siehe dazu "Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen".


Verfahrensablauf

Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das bereitstehende "Merkblatt zur Steuerberaterprüfung" (im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung)

Verbindliche Auskunft
(bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung oder -befreiung)

Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberatungsprüfung oder die Befreiung erfüllen, beantragen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen.

Antrag auf Prüfungszulassung / -befreiung

Den Antrag auf Zulassung zur oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen. Bitte beachten Sie die Antragsfrist.

Tipp: Wenn Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer beziehungsweise vereidigter Buchprüfer bestanden haben oder bereits für eine solche Tätigkeit bestellt sind, können Sie die Prüfung in verkürzter Form beantragen. Kreuzen Sie dazu das vorgesehene Feld im Antragsformular an.

Steuerberaterprüfung

Hinweis: Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt; bitte sehen Sie von telefonischen oder mündlichen Nachfragen ab.

Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen (StBK Hessen).


Voraussetzungen

Sie können in Hessen zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, wenn Sie

Tipp: Erfüllen Sie die erforderlichen Berufspraxiszeiten bei der Antragstellung noch nicht, können Sie unter der Bedingung zur Prüfung zugelassen werden, dass Sie diese Zulassungsvoraussetzung bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung erfüllt haben.

Weitere Informationen

Merkblatt zur Steuerberaterprüfung" (im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung)

Prüfungsbefreiung

Bei entsprechender Qualifikation und langjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern spricht die Steuerberaterkammer eine Prüfungsbefreiung aus. Das trifft unter anderem zu für

Stellen Sie in diesem Fall bei der Steuerberaterkammer einen Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsformular.


Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsgebühr

 Prüfungsgebühr

Hinweise:


Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag auf Zulassung

 Prüfungstermin

Die genauen Termine erfahren Sie im Portal der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung „Terminplan“


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

29.07.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Finanzamtssuche

Steuerberaterkammer Hessen
Postanschrift

Postfach:19 03 31
60090 Frankfurt am Main
Adresse
Europa-Allee 52
60327 Frankfurt am Main