Privathochschulen - staatliche Anerkennung beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Hochschule errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Hochschule im Rahmen der Anerkennung

Hinweis: Ausländische Hochschulen aus EU-Mitgliedstaaten dürfen betrieben werden, soweit sie ihre im Herkunftsstaat anerkannte Ausbildung im Geltungsbereich des Hessischen Hochschulgesetzesanbieten, ihre im Herkunftsstaat anerkannten Grade verleihen und diese Tätigkeit in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes steht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen und wird vor Aufnahme des Betriebs festgestellt.


Verfahrensablauf

Die staatliche Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Schriftform ist für den Antrag gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wegen der erforderlichen umfangreichen Unterlagen müssen Sie den Antrag aber schriftlich einreichen, handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei erfolgreicher institutioneller Akkreditierung/Konzeptprüfung durch den Wissenschaftsrat erhalten Sie über die Anerkennung einen Bescheid.

Hinweis: Wollen Sie nachträglich wesentliche Änderungen vornehmen (z.B., Wechsel des Trägers der Hochschule) müssen Sie die Zustimmung der zuständigen Stelle einholen.


An wen muss ich mich wenden?

An das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Hochschule staatlichen Hochschulen gleichwertig ist. Das bedeutet:


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Staatliche Anerkennung: 2.500,00 - 7.500,00 Euro


Welche Fristen muss ich beachten?


Bearbeitungsdauer

Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, müssen Sie einschließlich des Verfahrens zur institutionellen Akkreditierung/Konzeptprüfung durch den Wissenschaftsrat mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens einem Jahr rechnen.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen


Was sollte ich noch wissen?

Sonstiges

Widerruf der staatlichen Anerkennung

Das Wissenschaftsministerium kann die Anerkennung widerrufen, wenn


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst


Fachlich freigegeben am

20.08.2013

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat II 5 A
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt