Benennung zur/zum Sachverständigen zur Durchführung von Sachkundeprüfungen und Wesensprüfungen gemäß HundeVO beantragen


Leistungsbeschreibung

Hunde, die der Verordnungsgeber aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit oder anlassbezogen als potenziell gefährlich ansieht, müssen einem Wesenstest  unterzogen werden. Die Halter der sogenannten „gefährlichen Hunde“ sowie weitere Personen, die das Tier im öffentlichen Raum führen, müssen zusätzlich eine Sachkundeprüfung ablegen. Zuständig für die Durchführung von Wesenstest sowie Abnahme der Sachkundeprüfungen sind ausschließlich Sachverständige, die durch das Regierungspräsidium Darmstadt nach verbindlichen Standards benannt wurden.


Verfahrensablauf

Zu Aufnahme in die vom Regierungspräsidium Darmstadt zu führende Sachverständigenliste können Sie sich formlos schriftlich bewerben.

Im Anschluss an die Benennung führt Sie das Regierungspräsidium Darmstadt in der Liste der sachverständigen Personen zur Durchführung von Wesensprüfungen und Sachkundeprüfungen nach der hessischen HundeVO

Beendigung der gutachterlichen Tätigkeit

Im Falle des freiwilligen Verzichts bzw. nach Vollendung des siebzigsten Lebensjahres werden sachverständige Personen nicht mehr in der beim Regierungspräsidium Darmstadt zu führenden Liste der sachverständigen Personen oder Stellen benannt.

Folgende Umstände Können dazu führen, dass Sie nicht mehr benannt werden

  • Unzuverlässigkeit der sachverständigen Person;
  • Nichtbeachtung der Wesens- bzw. Sachkundeprüfungsstandards;
  • 2 Jahre nach Aufgabe der praktischen tierärztlichen Tätigkeit *;
  • 2 Jahre nach Aufgabe der Leistungsrichtertätigkeit beim VDH e.V. *;
  • 2 Jahre nach Beendigung des aktiven Polizeidienstes *.
    * In diesen Fällen ist bei Nachweis entsprechender (aktueller) Fortbildungsmaßnahmen auch über den Ablauf der 2 Jährigen Karenzzeit hinaus eine Fortsetzung der gutachterlichen Tätigkeit möglich.

Soweit die Standards zur Durchführung von Wesens- und/oder Sachkundeprüfungen nicht beachtet wurden, können Sie zunächst verwarnt bzw. abgemahnt und zur strikten Beachtung der Standards angehalten werden.


An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Darmstadt

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Benennung als Sachverständige/r nach der HundeVO:

Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als sachverständige Person erfüllen folgende Voraussetzungen:

oder

Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmediziner erfüllen folgende Voraussetzungen:

oder

und

oder

oder


Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem formlosen Antrag sind beizufügen:


Welche Gebühren fallen an?

Keine.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


Fachlich freigegeben am

15.08.2013

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postanschrift

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

(Kampfmittelräumdienst)



(Sperrgebietsverordnung, Waffenrecht)