Kindesunterhalt - Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen


Leistungsbeschreibung

Unterhalt für ein minderjähriges Kind getrenntlebender – verheirateter oder nicht verheirateter – Eltern kann vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären (streitigen) oder auch in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das vereinfachte Verfahren muss mit Hilfe eines Formulars beantragt werden. Es kann schneller und kostengünstiger als ein streitiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss) führen.

Sie können sich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jugendamt oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.


Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie über das Antragsformular, welches beim Jugendamt beziehungsweise beim Amtsgericht zu erhalten ist, stellen. Das Formular steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.


An wen muss ich mich wenden?

Zur Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Jugendamt (Beistandschaft) oder an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt dem für Sie zuständigen Amtsgericht – Familiengericht.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren sind:

Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs berechtigt sind Sie als


Welche Unterlagen werden benötigt?

für den Antragsteller/die Antragstellerin:

für den Antragsgegner/die Antragsgegnerin:


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Es kann nur Unterhalt für die bzw. aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes festgesetzt werden; Unterhalt für die Vergangenheit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. zwei Monate, vom Einzelfall abhängig.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte, z.B. die Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Informationen zum Thema Unterhalt siehe


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

22.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis