Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Steuerberaterkammer kann Sie bei entsprechender Qualifikation und bei Vorweisen einer langjährigen Berufserfahrung von der Steuerberaterprüfung befreien. Ihre Berufserfahrung sollten Sie auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorweisen können.

Dazu zählen


Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.

Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie von der Prüfung befreit sind.

Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen


An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Kosten des Verfahrens: 200,00 Euro


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

31.01.2019

Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Hessen
Postanschrift

Postfach:19 03 31
60090 Frankfurt am Main
Adresse
Europa-Allee 52
60327 Frankfurt am Main