Hessische Messeförderung beantragen


Leistungsbeschreibung

Hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Architektur- und Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen können für ihre Beteiligung an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland, eine Förderung erhalten.

Organisiert werden außerdem jährlich mehrere hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen.

Kleinbetriebe bis zu 10 Beschäftigte und das Handwerk können für die Beteiligung auf ausgewählten Messen in Deutschland sowie in den Mitgliedsländern von EU und EFTA innerhalb einer Gruppenförderung bezuschusst werden.


Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle stellen. Dieser Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Einleitung des Vorhabens eingebracht werden.

Bei offiziellen Landesbeteiligungen, wie Informationsständen, Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen, Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren, - Sonderschauen, Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen wenden Sie sich an Hessen Trade & Invest (HTAI) oder die jeweils beauftragte Messe-Durchführungsgesellschaft.

Der Antrag muss einen Finanzierungsplan enthalten.

Die Kammer oder der Verband leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen weiter.

Die Förderbeträge werden nach Bewilligung anteilig – entsprechend den zuwendungsfähigen Ausgaben – an die zu begünstigenden Unternehmen weitergegeben.

Hinweis:
Es empfiehlt sich, vorab in einem Beratungsgespräch zu klären, ob eine Förderung für die von Ihnen ausgesuchte Messe möglich ist.


An wen muss ich mich wenden?

Interessierte Unternehmen wenden sich an die zuständigen Kammern oder Verbände, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen richten:


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die Antragsunterlagen informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.


Welche Gebühren fallen an?

Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen wie Förderrichtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zum Thema "Außenwirtschaft".


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung


Fachlich freigegeben am

11.07.2013

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Kassel
Adresse
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel, documenta-Stadt