Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing/ Certificate of Current Professional Status) beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).

Dies bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.


Verfahrensablauf

Das Certificate of good standing können Sie nur bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Zuständigkeit

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

06.05.2024

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)