Europäische Genossenschaft (SCE) anmelden


Leistungsbeschreibung

Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:

Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist.  Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht am Sitz der Europäischen Genossenschaft.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

-    Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis