Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen


Leistungsbeschreibung

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.


Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit kann der Adoptionsantrag gestellt werden:


An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes


Zuständigkeit

Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. In Hessen gibt es nicht bei allen Amtsgerichten Familiengerichte (§ 5 der Justizzuständigkeitsverordnung). Das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht finden Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen der Annehmenden:


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.


Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

keine


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

18.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis