Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

14.10.2022

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.


Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Für Tätigkeiten an mobilen Anlagen, wie zum Beispiel Kühlfahrzeugen, ist hingegen keine Betriebszertifizierung erforderlich.

Welche fluorierten Treibhausgase (F-Gase) gemeint sind, ergibt sich aus Anhang I und II der Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung).


Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.


Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.


Welche Fristen muss ich beachten?

vor Aufnahme der Tätigkeit


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richtet sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Betriebszertifizierung ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/Frankfurt.


Anträge / Formulare


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht
Adresse
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main


Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9
36037 Fulda
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt