Markscheider-Bergverordnung; Anerkennung von "anderen Personen" für die Herstellung von sonstigen Unterlagen


Leistungsbeschreibung

Markscheider übernehmen bestimmte aus dem Bundesberggesetz und der Markscheider-Bergverordnung hervorgehende Aufgaben im Bergbau, beispielsweise die Vermessung im Bergbau, die Beurteilung der sicherheitsrelevanten geologisch-geotechnischen Verhältnisse und können mit den von Ihnen gefertigten sogenannten Risswerken Tatsachen mit öffentlichem Glauben beurkunden.

Soweit für übertägige Betriebe an Stelle von Risswerken, bestehend aus den Bestandteilen Grubenbild und sonstigen Unterlagen, die sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt und nachgetragen werden. Diese "anderen Personen" bedürfen für einzelne Betriebe der Anerkennung der zuständigen Behörde. Ein Grubenbild ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Bergbauunternehmer eine Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds von der zuständigen Bergbehörde erhalten hat.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Nach Zeitaufwand der Bearbeitung.


Welche Fristen muss ich beachten?

Das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet innerhalb einer Frist von 3 Monaten.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Behörde prüft für die Anerkennung "als andere Person":


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

28.12.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Adresse
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 34 - Bergaufsicht
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt