Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen


Leistungsbeschreibung

Eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie im Ernstfall gefunden wird.

Die registrierten Angaben können von Betreuungsgerichten im Ernstfall rund um die Uhr über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Wenn der Vorsorgefall sehr plötzlich eintritt und Sie sich nicht mehr äußern können, kann das Betreuungsgericht so klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt und – wenn Sie dazu Angaben gemacht haben – wo die Urkunde aufbewahrt wird. So kann verhindert werden, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird. 

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie folgende Daten elektronisch registrieren lassen:

Beachten Sie dabei, dass das Zentrale Vorsorgeregister nicht das Schriftstück (auch nicht die Kopie) verwahrt, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung enthalten ist. 

Sie erhalten bei einer Neueintragung zusätzlich zur Eintragungsbestätigung eine persönliche ZVR-Card. Auf dieser Karte können Sie den Namen des Vollmachtgebers sowie Namen und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen notieren.

Die Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder löschen lassen.

Für institutionelle Nutzer des Registers (zum Beispiel beim Zentralen Vorsorgeregister registrierte Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden) gelten besondere Konditionen für Registrierungen beim Zentralen Vorsorgeregister. Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, kann dieser sie auch registrieren lassen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen zusätzlich zu der Beurkundungsgebühr nur die niedrigere Registrierungsgebühr weiter.


Verfahrensablauf

Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister können Sie selbst online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie die Registrierung online beantragen möchten:

Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten: 

Hinweis: Wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei einem Notar beurkunden oder beglaubigen lassen, dann kann dieser für Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts, Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde errichten, die beim Zentralen Vorsorgeregister als sogenannter institutioneller Nutzer registriert ist.


An wen muss ich mich wenden?


Voraussetzungen

Sie müssen eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellt haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Bei Registrierung durch Privatmelder

Bei Registrierung durch Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und -Behörden


Welche Fristen muss ich beachten?

keine


Bearbeitungsdauer

Bei Online-Antrag: 1 Monat

Bei schriftlichem Antrag: 1-3 Werktage

 
 

Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare: Datenformular für Privatpersonen

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: 

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)


Fachlich freigegeben am

05.12.2019

Zuständige Stelle(n)

Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister -
Postanschrift

Postfach:08 01 51
10001 Berlin, Stadt
Adresse
Kronenstraße 42
10117 Berlin, Stadt

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis