Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Voraussetzungen
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
- § 4 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)