Lagergenehmigung nach Sprengstoffrecht beantragen


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben am

26.04.2023

Verfahrensablauf

  • Für die Erteilung müssen Sie einen Antrag stellen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
     
  • Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft und ggf. weitere Behörden (z. B. Baubehörde, Umweltbehörde) beteiligt.
     
  • Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch einladen.
     
  • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid über die Entscheidung, die Genehmigungsurkunde und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
     

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Eine wesentliche Änderung kostet 70 € bis 1710€.


An wen muss ich mich wenden?

An die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln


Bearbeitungsdauer

Aufgrund der notwendigen Beteiligung weiterer Behörden ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
 


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.


Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist für die Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) notwendig. Ausgenommen hiervon sind lediglich kleine Mengen.

Genehmigungspflichtig sind sowohl

Die Genehmigung beinhaltet auch weitere, die Lagerung betreffende behördliche Entscheidungen, insbesondere baurechtliche Vorschriften.

Die Genehmigung kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um insbesondere Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter sicherzustellen. Die nachträgliche Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Voraussetzungen

Um eine Lagergenehmigung nach § 17 SprengG zu erhalten, müs-sen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


Zuständigkeit

Zuständig sind die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.


Anträge / Formulare


Welche Unterlagen werden benötigt?


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt