Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

26.04.2023

An wen muss ich mich wenden?

An die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Befähigungsschein wird in der Regel auf 5 Jahre befristet. Bei der Beantragung der Verlängerung ist diese Frist zu beachten. Ein abgelaufener Befähigungsschein kann nicht verlängert werden.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührengrundlage ist eine Rahmengebühr. Diese beträgt 35,79 Euro - 204,52 Euro.

Die Gebührenhöhe berechnet sich am Aufwand für die Bearbeitung des Antrages.
 

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Voraussetzungen

Um einen Befähigungsschein zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erhalten, müssen von Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Unternehmen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten benötigen Sie einen Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes. Der Befähigungsschein ist insbeson-dere notwendig, wenn Sie als Sprengberechtigter oder Pyrotechniker oder bei der Kampfmittelräumung unselbständig arbeiten. 

Auch Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Betriebsmeister, und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen kann nur eine natürliche Person sein.


Zuständigkeit

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.


Was sollte ich noch wissen?

Üben Sie im Rahmen mit Ihrem Befähigungsschein eine der nachfolgend genannten Tätigkeiten aus, sind Sie verpflichtet, vor Ablauf von 5 Jahren regelmäßig an staatlich anerkannten Wiederholungslehrgängen teilzunehmen:

Der Befähigungsschein berechtigt zu Tätigkeiten bei einem Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. Möchte die fachkundige Person selbstständig tätig sein, muss ein Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz gestellt werden.
Änderungen, die den Befähigungsschein betreffen, sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Welche Unterlagen werden benötigt?


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt