Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)


Leistungsbeschreibung

Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:

Information und Beratung

Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

Unterstützung

Betreuung

Vermittlung und Begleitung von


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

06.04.2023

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Bei Minderjährigen ist oft eine Beteiligung der sorgeberechtigten Eltern am Gespräch hilfreich oder notwendig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe sind per Gesetz bei jeder Gerichtsverhandlung gegen 14 bis 20 Jahre alte junge Menschen anwesend. Sinnvolle und angemessene Stellungnahmen und Vorschläge können dort nur unterbreitet werden, wenn die Betroffenen zuvor das Gesprächsangebot des Jugendamtes genutzt haben.


Zuständige Stelle(n)

Jugendgerichtshilfe
Adresse
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel, documenta-Stadt
(Kreishaus)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Björn Burghardt
Frau Alexandra Emde
Frau Katharina Friesen
Herr Peter Geipel
Frau Tallulah Kallus
Herr Dominique Lingemann
Herr Markus Sennhenn
Frau Petra Uthoff